Das Regelwerk zum Spiel
|
I. Allgemeines II. Begriffsbestimmungen:
In
den nachfolgenden Regeln und Kommentaren werden insbesondere folgende
Begriffe häufig verwendet, die hier näher erläutert werden sollen:
Regel 1:
Spielfeld und Turnierplatte Regel 1: Spielfeld und Turnierplatte 1) Das Spielfeld und die Turnierplatte müssen folgendem Plan entsprechen (Angaben in cm): 2) Das Spielfeld muß rechtwinklig sein. Seine Länge beträgt 106 cm, seine Breite 70 cm. Es soll in Übereinstimmung mit obigem Plan durch gut sichtbare Linien abgegrenzt werden, wobei die Breite der Linien 2 mm nicht überschreiten darf. Die Eckspielflächen befinden sich an allen vier Ecken des Spielfeldes und werden durch jeweils einen Viertelkreis gebildet, wobei der Radius 3 cm zu betragen hat. An den jeweiligen Spielhälften sind außerhalb des Spielfeldes oder an der Bande jeweils deutliche weiße und schwarze Farbmarkierungen anzubringen (z.B. Klebestreifen, Bandenlackierung). Das Spielfeld besteht aus Filz. 3) Die Turnierplatte muß ebenfalls rechtwinklig sein. Ihre Maße müssen dem obigen Plan entsprechen, wobei eine Länge zwischen 123 und 126 cm, eine Breite von 80 bis 83 cm gewählt werden muß. Die Turnierplatte wird aus einer festen, ebenen Grundplatte gebildet und von dazu rechtwinklig angebrachten Banden umgeben, die von der Spielfeldoberkante aus gemessen 3 bis 5 cm hoch sein müssen und hinter den Toren in der Mitte auf einer Länge von 19 bis 22 cm unterbrochen sind. Die Turnierplatte hat auf festem Untergrund waagerecht zu stehen und sollte eine Höhe von 75 cm über dem Standboden haben. Regel 2: Spielfiguren 1) Gespielt wird mit einem Kicker und einem Torwart. Das Original-Spielermaterial der Firma MIEG ist mit Ausnahme des nach vorne kippenden Torhüters zum DTKV-Spielbetrieb zugelassen. Als Feldspieler können wahlweise bis zu vier Kicker eingesetzt werden. Bei offensichtlichem Defekt ist es erlaubt, anstelle des einen einen anderen Kicker einzusetzen. Der Ersatz eines defekten Kickers ist nur einmal während eines Spieles erlaubt. Der Torwart kann ebenso bei offensichtlichem Defekt ausgewechselt werden. Über das Auswechseln von Spielfiguren entscheidet der Schiedsrichter.
2)
Der Kicker darf frisiert, jedoch im Umfang nicht vergrößert werden. Die
Kickerhöhe darf 7,8 cm nicht überschreiten. Als Spielmaterial dürfen
auch andere Materialien als Originalmaterial verwendet werden, wobei die
Ausmaße denen des Originalmaterials in Rohform nicht überschreiten
dürfen. Zur Beschwerung des Kickers ist ein Gewicht von max. 1 cm Höhe
und 1,5 cm maximaler Diagonale erlaubt. Das Gewicht darf die Grundplatte
des Kickers seitlich nicht überragen. Der Durchmesser des Knopfes darf
max. 0,6 cm betragen, die Höhe 0,5 cm. Das Anbringen von Klebeband zur
Sicherung der 3) Beim Torwart darf die Figur nicht vergrößert oder durch Abfeilen verändert werden. Die Länge des Drahtes zwischen dem Austritt aus dem Bedienungskasten und der Figur beträgt höchstens 7 cm. Dieses Maß kann bei Originalmaterial abweichen, ist jedoch nur dann zulässig, wenn die 7 cm Stangenlänge nicht überschritten wird. Der Durchmesser des Drahtes darf im Vergleich zum Originalmaterial nicht vergrößert werden und darf höchstens 1,5 mm betragen. Der Bedienungskasten muß die Originallänge, -breite und -höhe haben und muß in der Austrittsfläche der Torwartstange geschlossen sein. 4)Regel 2, Satz 7 in folgender neuer Fassung: 'Das Anbringen von Klebeband am Kicker ist lediglich zur Sicherung der Aufhängestange und auf der Rückseite des Kickers zulässig, ansonsten verboten.' Begründung: Wenn Klebeband angebracht wird, vergrößert das den Umfang des Kickers und ist von daher schon verboten. Ferner verändert insbesondere das Klebeband an der vorderen Seite des Kickers das Absprungverhalten des Balles immens (und meist zum Vorteil des verteidigenden Spielers)" Regel 3: Ball 1) Es wird in einem Spiel nur mit einem Ball gespielt. Ein Ballwechsel ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wobei darüber der Schiedsrichter entscheidet. 2) Der Ball wird durch Betätigung des Knopfes über dem Kopf des Kickers und der damit verursachten Bewegung des Schußbeines bewegt, wobei die Kickerhaltung beliebig sein kann (Schießen). Der Ball darf mit dem Kicker weder geschoben, noch ohne Betätigung des Knopfes und damit des Schußbeines bewegt werden. Der Ball darf durch den Torwart den Regeln entsprechend bewegt werden. 3) Es darf nur gespielt werden, wenn die eigene Farbe oben auf dem Ball erscheint, ausgenommen bei der Bewegung durch den Torwart, die auch bei gegnerischer Farbe ausgeführt werden kann. 4) In der Halbzeit erfolgen Farb- und Seitenwechsel. Wer bei weißem Ball gespielt hat, spielt jetzt bei schwarzem und umgekehrt. Regel 4: Spielzeit 1) Ein Spiel besteht aus zwei Spielhälften von je 5 Minuten. Die durch Spielunterbrechungen verlorengegangene Spielzeit ist je nach Art der Unterbrechung der jeweiligen Halbzeit hinzuzufügen. 2) Eine Verlängerung eines Spieles besteht aus zwei Spielhälften von je 2 Minuten und schließt sich unmittelbar an die reguläre Spielzeit an. 3) Es wird weder bei normaler Spielzeit, noch bei einer Verlängerung mit Halbzeitpause gespielt.
Regel 5: Ball in und aus dem Spiel 1) Der Ball ist aus dem Spiel, wenn
-
er entweder auf dem Spielfeld oder in der Luft die Toraus- oder
Seitenlinie ganz überquert hat. 2) Der Ball ist zu jedem anderen Zeitpunkt im Spiel, auch dann, wenn
-
er vom Torpfosten oder der Torlatte ins Feld zurückprallt, Regel 6: Abwehr 1) Der Kicker und oder Torwart fungieren immer dann als Abwehrspieler, wenn der Gegner in Ballbesitz ist. 2) Zum Zwecke der Abwehr darf der Torwart
-
nicht offensichtlich nach vorn gebogen werden,
3)
Zum Zwecke der Abwehr darf der Kicker
4)
Zum Zwecke der Abwehr darf die Hand des den Torwart bedienenden Spielers
nicht unter das Torgummi gebracht werden. Regel 7: Behinderung 1) Eine Behinderung des Gegners während des Spiels ist nicht gestattet. 2) Eine Behinderung liegt dann vor, wenn dem Gegner durch eine aktive oder passive Handlung die Ausschöpfung seiner Spielmöglichkeiten ganz oder teilweise verwehrt wird. 3) Liegt eine Behinderung i.S. dieser Regel vor, finden je nach Situation die Strafbestimmungen der Regeln 13 und 14 Anwendung. 4) Bei Wiederholungen sind die Bestimmungen der Regel 15 anzuwenden. Regel 8: Torschuß 1) Jede direkte Spielhandlung von jedem Punkt des Spielfeldes kann ein Torschuß sein. 2) Ein Tor ist dann erzielt, wenn der Ball mit vollem Umfang die Torlinie überschritten hat. Wird der Ball durch ein vorgeschobenes Tornetz oder Torgummi oder durch den vorgeschobenen Kasten des Torwarts am Überschreiten der Linie gehindert, so gilt die Torlinie als überschritten. 3) Auch Torwarttore sind grundsätzlich gültig. 4) Wenn sich der Ball im Spiel befindet, muß nach der zweiten Vorlage ein Torschuß erfolgen bzw. der gegnerische Abwehrspieler oder Torwart oder der Pfosten/die Latte des Tores berührt werden. Ist dies nicht der Fall, so muß auf Freistoß entschieden werden, und zwar von der Stelle des Spielfeldes, wo der Ball liegengeblieben ist. Regel 9: Anstoß 1) Der Anstoß erfolgt bei Beginn der ersten und zweiten Spielhälfte (auch der Verlängerung) und nach einem erzielten Tor. 2) Anstoß bei Spielbeginn und nach dem Halbzeitwechsel sowie in beiden Teilen einer Verlängerung hat der Spieler, der mit weißer Farbe spielt. Nach einem Tor führt der Spieler den Anstoß aus, gegen den das Tor fiel. 3) Der Anstoß erfolgt vom Anstoßpunkt aus. Der Ball muß dabei den Anstoßkreis vollkommen verlassen. 4) Nach regelwidrigem Anstoß hat der Gegner das Recht zum Freistoß vom Anstoßpunkt aus. 5) Der Anstoß kann, auch indirekt, kein Torschuß sein. 6) Der Anstoß gilt als beendet, sobald der Ball ruht. Regel 11: Einstoß 1) Der Einstoß wird von der Stelle der Seitenlinie vorgenommen, an welcher der Ball das Spielfeld verlassen hat. Er wird vom Gegner des den Ausball verschuldenden Spielers ausgeführt, wobei der Ball eine Strecke von der Länge seines Umfanges, also 4,5 cm, zurückgelegt haben muß. 2) Nach regelwidrigem Einstoß erhält der Gegner das Recht zum eigenen Einstoß von derselben Stelle der Seitenlinie, soweit sich kein Vorteil ergeben hat oder keine schwerwiegendere Regelverletzung vorliegt. 3) Der Einstoß kann, auch indirekt, kein Torschuß sein. 4) Der Einstoß gilt als beendet, sobald der Ball ruht. Regel 12: Eckstoß 1) Hat die abwehrende Partei mit ihren Spielfiguren als letzte den Ball berührt, bevor dieser die Torauslinie in vollem Umfang überschritten hat, wird auf Eckstoß für den Angreifer entschieden. 2) Der Eckstoß wird aus dem Viertelkreis heraus ausgeführt, der der Stelle am nächsten liegt, an der der Ball die Torauslinie überschritten hat. Regel 13: Freistoß 1) Auf Freistoß wird entschieden, wenn der Gegner
-
den Ball während des Spiels mit Kleidung oder Körper berührt, 2) Der Freistoß erfolgt vom Tatort aus, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Abstand zwischen Ball und Abwehrkicker muß beim Freistoß 3 Kickerlängen betragen. 3) Wird trotz Regelverstoßes nach 1), der zur Verhängung eines Freistoßes geführt hatte, ein Tor erzielt, so ist dieses gültig. 4) Freistöße werden auch noch nach dem Schlußsignal ausgeführt. 5) Freistöße dürfen nicht zu einem schwerwiegenden Nachteil für den ausführenden Spieler führen. Durch Freistoß erzielte Eigentore sind daher ungültig . Regel 14: Strafstoß 1) Auf Strafstoß wird entschieden, wenn der Gegner im eigenen Strafraum
-
den Ball während des Spiels mit Kleidung oder Körper berührt, 2) Der Strafstoß wird vom Strafstoßpunkt ausgeführt. 3) Der Torwart muß beim Strafstoß senkrecht auf der Torlinie stehen, er darf nicht vor dem Abschuß des Balles bewegt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Regel ist der Strafstoß zu wiederholen, wenn kein Tor erzielt wurde. 4) Der Strafstoß wird noch nach dem Schlußsignal ausgeführt. 5) Strafstöße dürfen nicht zu einem schwerwiegenden Nachteil für den ausführenden Spieler führen. Durch Strafstoß erzielte Eigentore sind daher ungültig. Regel 15: Spielabbruch 1) Der Schiedsrichter bricht ein Spiel dann ab, wenn ein Spieler mehrfach durch grobe Regelverstöße den Spielablauf unterbricht oder durch unsportliches Verhalten behindert. 2) Grobe Regelverstöße liegen in aller Regel dann vor, wenn ein Spieler
-
während des Spiels die Turnierplatte verläßt, 3) Einem Spielabbruch muß zunächst eine mündliche Verwarnung durch den Schiedsrichter vorausgehen. Ausnahme: Frei (Straf- ) stoß nach Ablauf der Spielzeit (s. Kommentar Regel 13). Diese Verwarnung kann bereits nach dem ersten groben Regelverstoß, sollte jedoch spätestens bei Wiederholungen ausgesprochen werden. Nach der mündlichen Verwarnung ist das Spiel sofort nach dem nächsten groben Regelverstoß abzubrechen. 4) Das abgebrochene Spiel ist für den jeweiligen Gegner mit 2:0 Punkten und 5:0 Toren zu werten. Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung, wenn der Spielstand zum Zeitpunkt des Spielabbruchs höher für den jeweiligen Gegner ist, so daß ihn ein solcher Spielabbruch benachteiligen würde. In diesen Fällen ist das abgebrochene Spiel nach dem entsprechenden Spielstand bei Abbruch zu bewerten. Regel 16: Schiedsrichter 1) Jeder Schiedsrichter hat sich bei seinen Entscheidungen an die Regeln zu halten. Darüber hinaus hat er unparteiisch und nach seinem persönlichen Eindruck zu entscheiden. 2) Die Schiedsrichter sind gehalten, einen regulären Spielablauf durch klare Entscheidungen und konsequente Anwendung der Spielregeln sicherzustellen. 3) Alle Entscheidungen der Schiedsrichter sind Tatsachenentscheidungen. 4) Die Spieler haben die jeweils getroffenen Schiedsrichterentscheidungen zu akzeptieren. 5) Die Schiedsrichter haben sich so zu verhalten, daß eine Behinderung der Spieler nicht erfolgt und daß sie jederzeit die Spielsituation verfolgen können. 6) Während des Spiels haben sich die Schiedsrichter grundsätzlich eines Kommentars zum Spielgeschehen zu enthalten. 7) Nach dem Spielschluß haben die Schiedsrichter das Spielergebnis und/oder besondere Vorkommnisse dem jeweiligen Spielansetzer mitzuteilen.
|